Schutz- und Hygienekonzept
gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(6. BaylfSMV)
zur Durchführung der Maßnahmen
Zeltlager 2020
vom 25. Juli bis 30. Juli 2020 für Teilnehmer der 6. – 8. Klassen
und
vom 31. Juli bis 4. August 2020 für Teilnehmer der 2. – 5. Klassen
Organisatorisches
Das Zeltlager wird durch die Jugendleitung des SV Söchering e.V. durchgeführt. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder und Jugendliche der Gemeinde Obersöchering und umliegender Gemeinden. Die Ausschreibung erfolgt über die Homepage des SV Söchering unter https://www.sv-soechering.de/jugend/zeltlager/. Die Teilnehmer melden sich online für die Maßnahmen an. Das Schutz- und Hygienekonzept wird ebenfalls online gestellt und nach der Anmeldung an die dort angegebene Email-Adresse des erziehungsberechtigten Anmelders versandt.
Eine Haftung der Jugendleitung bei möglichen Ansteckungen wird ausgeschlossen.
Die Veranstaltung wird durch die Jugendleitung und mit auf die Schutz- und Hygienemaßnahmen geschulten Betreuern durchgeführt. Zu Beginn des Zeltlagers werden die Teilnehmer zusätzlich verbal auf die geltenden Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Soweit spezielle Schutzmaßnahmen anderer Geltungsbereiche der 6. BaylfSMV anzuwenden sind, wurden die Betreuer entsprechend geschult und sensibilisiert.
Durch die Vorabanmeldung wird sichergestellt, dass der Teilnehmerkreis festgehalten wird und eventuelle Infektionsketten in diesem Kreise nachweisbar bleiben. Die Betreuer werden jeweils nur für eine der beiden Freizeitmaßnahmen eingesetzt. Wegen der Abgeschlossenheit der Maßnahmen und dem Wechsel der Abreise der Teilnehmer am 30. Juli sowie der Anreise am 31. Juli ist gewährleistet, dass die Gesamtteilnehmerzahl inklusive Betreuern von 100 Personen nicht überschritten wird.
Wegen des festen Teilnehmerkreises wird insgesamt ausgegangen, dass keine besonderen Abstandsregeln einzuhalten sind. (Vgl. Hinweisblatt für geschlossene Gesellschaften in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 6.7.2020).
Der Aufbau der Zelte erfolgt bereits am 24. Juli 2020 durch die Betreuer der beiden Maßnahmen. Bis zur Ankunft der Teilnehmer am 25. Juli sind die für die Maßnahme ab 31. Juli 2020 eingesetzten Betreuer wieder abgereist.
Werden die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, ist der Teilnehmer von erziehungsberechtigten Personen abzuholen.
Das Zeltlager findet im Freien statt. Feste Einrichtungen bestehen in Form von
- Küchenzelt (ca. 24 m²), dass nur von Betreuern zu betreten ist
- Materialzelt, dass nur von Betreuern zu betreten ist
- Aufenthaltszelt (ca. 48 m²) für alle Betreuer und Teilnehmer
- In Abhängigkeit zur Teilnehmerzahl aufgestellte 10-Mann Schlafzelte mit fester Belegung
- Chemietoilette für Küchenpersonal (um Infektionsketten über gemeinsames Benutzen der Sanitäranlagen einzudämmen)
- Plumpstoilette mit organischem Spülvorgang mit Sägespänen
- Als Sonnen- und Regenschutz sind mehrere bewegliche Pavillions auf dem Zeltplatz verteilt
Waschmöglichkeiten bestehen in dem neben dem Zeltplatz befindlichen fließenden Gewässer sowie am Zeltplatz in Form von Solarduschen als feste Handwaschstation.
Das Frisch- und Trinkwasser wird aus der Wasserleitung des Bauernhofs in Kanister abgefüllt auf den Zeltplatz transportiert und dort vor Sonneneinstrahlung geschützt gelagert. Vor der Verwendung als Trinkwasser wird dem Wasser ein Entkeimungsmittel zugesetzt.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Ausschlusstatbestände
Von der Teilnahme am Zeltlager werden ausgeschlossen
- Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Maßnahme Kontakt mit COVID-19 Fällen hatten
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und Atemwegsbeschwerden jeder Schwere.
Entwickeln sich während des Aufenthalts im Zeltlager Symptome, ist für diesen Teilnehmer ein Abbruch der Maßnahme unvermeidlich.
Handhygiene
Den Teilnehmern werden zur Einhaltung der Handhygiene folgende Möglichkeiten geboten:
- Am Flußlauf und am Zeltplatz befinden sich Flüssigseife in einem Pumpspender, der regelmäßig aufgefüllt wird. Die Teilnehmer sind angehalten sich die Hände mindestens vor und nach der Einnahme von Mahlzeiten und nach dem Toilettenbesuch gründlich zu waschen.
Einmalhandtücher werden in Nähe zu den Handwaschstationen zur Verfügung gestellt. - An geeigneten Positionen werden Händedesinfektionsspender aufgestellt, die Teilnehmer sind angehalten diese regelmäßig auch nach dem Händewaschen zu benutzen. Im Küchenbereich wird ein Spender aufgestellt, am Zeltplatzplatzeingang, vor dem Aufenthaltszelt, am Waschplatz und der Essensausgabe werden ebenfalls Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
Die Teilnehmer werden zu Beginn der Maßnahme über die richtige Handhygiene hingewiesen und geschult.
Sanitärhygiene
- Die Entrichtung der Notdurft in Wald und Wiese ist strikt untersagt und erfolgt lediglich in den dafür vorgesehenen Einrichtungen.
- Es wird eine per Fuß zu bedienende Markierung für das Besetzt-Sein der Toilette angebracht. Ist die Toilette besetzt ist jenseits einer markierten Stelle zu warten.
- Nach der Toilettenbenutzung ist Händewaschen und –desinfizieren verpflichtend.
- Die Toiletten werden regelmäßig und konsequent gereinigt und desinfiziert. Hierüber wird ein Protokoll geführt. Bei der Desinfektion wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, die berührungsstarken Flächen gründlich zu behandeln.
Lüftungskonzept
Der Eingangsbereich des Aufenthaltszelts wird nach dem die gesamte Gruppe sich darin befunden hat weit geöffnet. Bei Bedarf wird auch seitlich oder gegenüberliegend das Zelt geöffnet um eine optimale Luftzirkulation zu erreichen. Dies ist natürlich witterungs-abhängig. Dasselbe gilt für die Schlafzelte und das Küchenzelt.
An- und Abreise
Anreise
Die Anreise erfolgt in Privatfahrzeugen durch die Eltern, es wird empfohlen aus Infektionsschutz keine Fahrgemeinschaften zu bilden und einzeln anzureisen. Geschwister dürfen selbstverständlich gemeinsam gebracht werden. Da das Zusammentreffen mit anderen Nichtteilnehmern (Eltern) nicht ausgeschlossen ist, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend angeraten.
Die Eltern unterstützen die Kinder noch beim Bezug des Schlafzeltes und reisen anschließend wieder ab. Ein gemeinsames Kaffeetrinken von Teilnehmern, Eltern und Betreuern kann nicht durchgeführt werden.
Es wird (aus Gründen der Förderung durch den BLSV) eine Teilnahmeliste geführt, die Teilnehmer unterzeichnen diese bereits bei der Ankunft, bestenfalls mit einem eigenen Stift. Wird ein zur Verfügung gestellter Stift verwendet, wird dieser nach Verwendung desinfiziert. Die Angehörigen werden zur Verfolgung eventueller Infektionsketten in einer durch die Betreuer geführten Liste vermerkt. Die Eltern-Liste wird 4 Wochen nach Maßnahmenende vernichtet.
Abreise
Die Abreise der Teilnehmer erfolgt in einem Reisebus, nach aktuell gültigen Verordnungen ist hier eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ein entsprechendes Konzept für die Beförderung ist vom Busunternehmen ausgearbeitet. Bei der Rückkehr in Obersöchering wird auch den Eltern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
Hygienemaßnahmen bei Verpflegung
- Das Küchenpersonal ist über die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen nach lfSG und die Pflicht zur persönlichen Vorsorge belehrt. Vor und nach der Zubereitung von Lebensmitteln werden die Flächen der Küche desinfiziert.
- Die verwendeten Lebensmittel werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften zu Transport und Lagerung kurzfristig zur Verfügung gestellt. Bei kühlpflichtigen Waren ist bei Anlieferung zum Zeltplatz die Kühlkette ungebrochen. Am Hof des Landwirts werden diese Lebensmittel in einem extra mitgebrachtem Kühlschrank aufbewahrt. Das Trockensortiment und Konserven werden wenige Tage vor der Maßnahme eingekauft und wird bis zur Zubereitung vor Sonneneinstrahlung geschützt gelagert. Die Frischwaren wie Obst, Gemüse und Backwaren werden zum jeweiligen Beginn der Maßnahme frisch geliefert, bei Bedarf während der Maßnahme nachgekauft und vor Sonneneinstrahlung geschützt gelagert.
- Die zur Verarbeitung der Lebensmittel notwendigen Kerntemperaturen und die Ausgabetemperatur des Essens werden kontrolliert. Bei der Verwendung von frischer Milch wird explizit auf ein Abkochen geachtet.
- Speisereste werden in einem geschlossenen Behälter gesammelt und täglich in einen beim Bauern vorhandenen Speiserestebehälter entsorgt.
- Anfallendes Koch- und Essgeschirr wird unter Aufsicht der Betreuer von den Teilnehmern in warmer Spüllauge gereinigt und anschließend abgetrocknet. Nach der Reinigung werden Geschirrteile im Material- oder Küchenzelt in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahrt.
- Die Tische zum Verzehr der Nahrung werden vor und nach dem Essen mit Desinfektionsmittel behandelt. Auch die Ausgabetische werden vor und nach der Ausgabe desinfiziert.
- Essensgeschirr und Besteck wird bei der Ausgabe der Speisen an die Teilnehmer ausgegeben, so dass jeder nur mit seinem Geschirr in Kontakt kommt.
- Benütztes Geschirr wird von Betreuern von Essenresten befreit, abgeräumt und zum Spülplatz gebracht. Dort wird es in warmer Spüllauge gereinigt.
- Für Kaltgetränke hat jeder Teilnehmer eine eigene Plastikflasche mitzubringen. Die Flasche wird eindeutig beschriftet, damit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen wird. Die Flasche wird mit Wasser oder Eistee gefüllt und es wird direkt daraus getrunken. Vor einem erneuten Abfüllen von Getränken ist die Flasche zu spülen. Zu den Mahlzeiten stehen auch Becher und Tassen (für Heißgetränke) zur Verfügung, die nach dem Verwenden in den Spülvorgang einbezogen werden.
Die Getränke werden in 10-Liter-Kanistern mit Ausgusshahn zur Verfügung gestellt. Die Reinigung und Desinfektion des Ausgusshahns wird regelmäßig durch die Betreuer durchgeführt.
Beherbergung
- Die Teilnehmer werden geschlechtergetrennt maximal in 10er Gruppen in den Schlafzelten untergebracht. Gleichgeschlechtliche Geschwister werden gebeten in einem Zelt zu schlafen.
- Es ist darauf zu achten nur die eigene Isomatte, Schlafsack und Kissen zu verwenden.
- Angaben zu Waschgelegenheiten wurden unter Punkt 2 der generellen Sicherheits- und Hygieneregeln beschrieben.
- Angaben zu Sanitäreinrichtungen wurden unter Punkt 3 der generellen Sicherheits- und Hygieneregeln beschrieben.
Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Einrichtung.
Freizeit- und Tagesangebote
- Basteln
An jeweils einem Tag wird als Freizeitangebot gebastelt. Hier werden wegen Beschränkung der Gegenstände, die von einer Mehrzahl von Teilnehmern genutzt werden, Textilien gebatikt. - Gottesdienst
Es findet kein öffentlich zugänglicher Gottesdienst statt. Es wird lediglich ein Wortgottesdienst mit den Betreuern und Teilnehmern gefeiert. - Wandern
Es wird eine Tageswanderung geplant. Hierbei werden Wege benutzt, die nicht stark frequentiert sind. Der Kontakt zu Nichtteilnehmern der Maßnahme wird dadurch minimiert.
Die Verpflegung (Wurst- und Käsebrote) wird durch die Betreuer (mit Handschuhen) an die Teilnehmer ausgegeben. - Taggeländespiel
An einem Tag werden im Gelände verschiedene Spielstationen aufgebaut. Hier werden möglicherweise durch mehrere zu benutzenden Gegenstände vor dem Kontakt desinfiziert. Auf kontaktstarke Spiele wird verzichtet. - Gemeinschaftsspiele wie Völkerball
Die Teilnehmer werden angehalten kontaktarm zu spielen. Nach Beendigung des Spiels wird das Sportgerät desinfiziert. - Beisammensitzen um das Lagerfeuer
Geplant sind verschiedene Unterhaltungsspiele ohne Körperkontakt.
Wegen des festen Teilnehmerkreises wird von keinen besonderen Abstandsregeln ausgegangen. - Nachtwache
In der Vergangenheit waren auf angrenzenden Flächen andere Gruppen für ein Zeltlager. Hier wurden nächtliche Versuche unternommen, die Fahne eines anderen Lagers zu ergattern. Heuer werden wir als einzige Gruppe dort zelten, so dass kein Kontakt zu anderen Lagern zustande kommt. Um den Flair des Zeltlagers auch heuer aufrecht zu erhalten, werden die Teilnehmer in kleinen Gruppen zu einer stündlichen Nachtwache eingeteilt.